Lohnsaft – wie funktioniert das

Bei uns beginnt die Apfelernte jedes Jahr Ende August und geht bis Mitte November. Jeder kann in dieser Zeit Äpfel anliefern. Es gibt keine Mindestmenge.

Für guten Saft benötigen wir gute Rohwaren. Bitte beachten Sie, dass das angelieferte Obst wie folgt beschaffen sein muss:

  • Die Äpfel sollten reif und gesund sein.
  • Kleine Druckstellen sind nur Schönheitsfehler und beeinträchtigen nicht die Qualität, aber wirklich faules Obst muss aussortiert werden.
  • Schwieriger ist es, den richtigen Erntezeitpunkt zu erkennen. Wenn die Kerne noch nicht durch und durch dunkel sind, ist der Apfel noch nicht reif.
  • Ohne Astteile, Steine und andere Fremdkörper.

Sie bringen uns Ihre Äpfel, diese werden auf geeichten Waagen gewogen. Als Gegenleistung für Ihr Obst erhalten Sie eine Lohnsaftgutschrift. Bei 100 Kg Mostobst werden 60 Liter Saft gutgeschrieben. Sie können dann im Rahmen dieser Menge vergünstigt Fruchtsäfte aus dem Fürle- oder Bürklin-Sortiment einkaufen. Sie bezahlen die anfallenden Verarbeitungs- und Lagerkosten.

Bitte beachten Sie, dass das Guthaben auf 3 Jahre befristet ist. Eventuelle Restbestände verfallen dann.

Haben Sie mehr Mostobst als Sie für Ihren eigenen Saft benötigen, können Sie uns natürlich auch Obst zum aktuell gültigen Tagespreis verkaufen.

Äpfel, die für Lohnsaft aufgeschrieben wurden, können zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr ausbezahlt werden.